Zuletzt aktualisiert am 15. September 2021
Gesundheitsminister Jens Spahn hatte mit der Pflegereform 2022 große Veränderungen angekündigt. Allerdings ist von dem ursprünglich ambitionierten Vorhaben nicht viel übrig geblieben. Ein zentraler Punkt der Pflegereform ist die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tariflohn.
Ab September 2022 bekommen nur noch die Pflegeanbieter Geld von den Pflegekassen, die für ihre Angestellten selbst einen Tarifvertrag geschlossen haben oder sich in der Bezahlung nach einem Tarif richten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rechnet vor, dass mehr als 500.000 Mitarbeiter in der Pflege von dieser Änderung profitieren würden. Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro im Monat seien möglich.
Doch schauen wir mal genau hin.
Was bedeutet die Orientierung am Tariflohn für Ihren Ambulanten Pflegedienst bzw. Ihre Tagespflege? Was bringt die Pflegereform 2022 wirklich?
Hierzu muss man wissen, dass es derzeit eine Vielzahl von Tarifverträgen mit einer Bandbreite der Stundenlöhne von bis zu 50%! gibt. Haustarifverträge sowie Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gelten hierbei nicht als Tarifvertrag.
Das Gesetz regelt, dass für Einrichtungen, welche selbst nicht tarifgebunden sind, die Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der ortsüblichen Tariflöhne erfolgt. Nach welchen Kriterien die regional zutreffenden Tarife ausgewählt werden, ist noch nicht definiert. Gleichfalls ist noch unklar, wie die Höhe der Entlohnung definiert wird. Wie werden steuerfreie Zulagen, Gehaltsumwandlungen, geldwerte Vorteil, Einmalzahlung und andere Gehaltsbestandteile berücksichtigt?
Eine weitere offene Frage ist u.a. die Differenzierung nach Einrichtungstyp (Ambulant, Tagespflege, Stationär) sowie die Zuordnung der Pflegedienstleitung bzw. Stellv. Pflegedienstleitung.
Sie sehen, viele Fragen sind noch ungeklärt und müssen bis zur Zulassung eines neuen Versorgungsvertrages durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen sowie die Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geklärt werden. Dies kann bis Ende 2020 dauern.
Bereits heute ist jedoch definiert, dass nicht tariflich gebundene Pflegeeinrichtungen bis zum 28.02.2022 eine Pflichtmeldung hinsichtlich des ausgewählten Tarifes abgeben müssen.
Was sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt tun?
Sie sollten Ihre Kostenrechnung auf Vordermann bringen, da dies die Basis für die Beurteilung der Ertragslage SGBV bzw. SGBXI sind. Auch schaffen Sie so die Voraussetzungen für die Kalkulation sowie Vergütungsverhandlungen.
Hierbei unterstützen wir Sie gerne! Ausgangspunkt könnten eine formulierte Unternehmensstrategie sowie die abgeleitete Personal-Strategie sein. Diese definieren u.a. die Leistungssegmente, die Umsatzverteilung in den Leistungssegmenten sowie die quantitative und qualitative Entwicklung der Mitarbeitergruppen. Darüber hinaus hilft ein transparentes Entlohnungssystem bei der Mitarbeitergewinnung und bereitet Ihr Pflege-Unternehmen ggf. auf die Tarifauswahl vor.
Wer ist linkka?
linkka ist eine Unternehmensberatung für Ambulante Pflegedienste sowie Tagespflegen.
Die Berater von linkka verfügen über langjährige, praktische Erfahrungen als Pflege-Unternehmer und Berater.
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